Martin Gundert
Geschäftsführer
Tel.: 0931/ 60000-18
Mail: gundert@guterhirte.de
Martin Gundert hat Betriebswirtschaft studiert. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in verantwortlicher Position in verschiedenen Dienstleistungsunternehmen. Herr Gundert vertritt die
Gesellschaften des Guten Hirten Münster als verantwortlicher Geschäftsführer.
Verena Jäckel
Geschäftsführerin und Einrichtungsleitung
Tel.: 0251/ 37 87-412
Mail: jaeckel@guterhirte.de
Als Geschäftsführerin und Einrichtungsleitung trägt Verena Jäckel die Verantwortung für die Wohneinrichtung mit den Bereichen Besondere Wohnform der Eingliederungshilfe, Ambulante Dienste,
Pflegebereich und Tagesstruktur sowie der Kita Sterntaler und steuert die Kommuniktations- und Arbeitsprozesse.
Michael Bastian
Stellvertretender Einrichtungsleiter/ Projektkoordinator
Tel.: 0251/ 37 87-601
Michael Bastian ist zuständig für alle Aufnahmeanfragen in der Eingliederungshilfe. Er koordiniert seit 1992 die bereichsüber-greifenden Aktivitäten des Hauses und die Arbeit mit den Partnern in
Netzwerken. Er ist Ansprechpartner für alle, die sich nachbar-schaftlich, bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagieren möchten.
Thomas Klein-Hitpaß
Leitung der Kindertagsstätte Sterntaler
Tel.: 0251/ 37 87 -401
Thomas Klein-Hitpaß, langjähriger und erfahrener Mitarbeiter unserer Kita leitet seit 2024 die Kita Sterntaler. Für alle Fragen rund um den Kitaalltag, auch Aufnahmeanfragen, ist er
der Ansprechpartner.
Norbert Niehues
Verwaltungsleitung
Tel.: 0251/ 37 87 -421
Norbert Niehues ist für die Verwaltungsleitung verantwortlich und Ansprechpartner in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten der Wohneinrichtung und der Kita.
Sekretariat der Sozialen Einrichtungen
Bei administrativen Angelegenheiten der Bewohnerverwaltung sowie allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte gerne an unser Sekretariat.
Tel.: 0251/ 37 87-410
FAX: 0251/ 3787-139
Mail: wohnheim@guterhirte.de
Sollten Sie Fragen zum Medizinproduktegesetz haben, richten Sie diese an folgende Mailadresse: medizinprodukte-ms@guterhirte.de
Herzlich willkommen bei unserer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 02.07.2023 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat damit für einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland gesorgt.
Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Deshalb haben wir für Sie eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.
Mit den Aufgaben der internen Meldestellen haben wir die Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft (RAG) betraut. Die zuständigen Rechtsanwälte werden Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und gegebenenfalls über den digitalen Meldekanal mit Ihnen kommunizieren – etwa für Rückfragen.
Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf Sie erlauben, gibt die Curacon RAG nicht die Guter Hirte Münster gGmbH weiter – es sei denn, Sie willigen ein oder es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor – etwa eine gerichtliche Entscheidung.
Sie können unter dem folgenden Link einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym: https://gh-muenster.curacon-whistle.de
Sie finden dort auch genaue weitere Informationen – etwa was Sie wie genau melden können, außerdem zu weiteren persönlichen und externen Melde-Möglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den häufigsten Fragen (FAQ).
Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch handelt es sich bei der internen Meldestelle nicht im einen „Kummerkasten“ für allgemeine Beschwerden. Für diese können Sie auch wie gewohnt weiterhin das allgemeine Beschwerde-Management nutzen.
Daneben besteht unser Safe-Guarding-System weiter. Dabei handelt es sich nicht um einen Teil der internen Meldestelle nach dem HinSchG, Dessen spezieller rechtlicher Schutz greift nur bei einer zulässigen Meldung an die oben genannte interne Meldestelle.
Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung.