Das Betreute Wohnen ist eine Wohnform im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XI) für Menschen mit einer
psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung. Bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme der Nutzer wird im Rahmen der Betreuungsleistungen des Dienstes
die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit gewährleistet.
Oberstes Ziel ist, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie möglich abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben eigenständig zu gestalten. Grundsätzlich wird angestrebt, den Klienten später
ein Leben außerhalb der Betreuung zu ermöglichen, ihnen Hilfestellung zu gewährleisten, an gesellschaftlichen und kulturellen Lebensvollzügen teilhaben zu können.
Betreutes Wohnen in Gastfamilien ist eine besondere Form der Wohnbetreuung erwachsener Menschen
mit Behinderungen. Sie stellt eine Alternative zum Wohnen in einer Wohneinrichtung dar.
Nicola Hinker ist Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Ambulant Betreuten Wohnen
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein individuell ausgerichtetes Angebot, das für die NutzerInnen Betreuungsleistungen in ihrer eigenen Wohnung beinhaltet. Sowohl Menschen mit einer psychischen
Erkrankung als auch Menschen mit einer geistigen Behinderung können die von ihnen abrufbaren Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Die Intensität der Hilfeleistungen orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Hilfebedarfen der NutzerInnen, damit ihnen eine für sie umsetzbare selbständige und selbstbestimmte
Lebensführung möglich sein kann.
Der ambulante Betreuungsdienst berät Interessentinnen und Interessenten zu Fragen der sozialhilferechtlichen Antragsstellung.
Das Betreute Wohnen in Gastfamilien ist eine besondere Wohnbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Die Betroffenen leben in
einer Gastfamilie und werden durch diese betreut. Diese Lebens- und Betreuungsform soll Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen eine an ihren individuellen Bedürfnissen
orientierte familienbezogene Betreuung ermöglichen.
Das Familienpflegeteam des Hauses vom Guten Hirten begleitet die Gastfamilie und die Betreuten in diesem Betreuungsprozess durch eine kontinuierliche Beratung vor Ort.
Für das Betreute Wohnen in Gastfamilien gelten die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für das Betreute Wohnen in Gastfamilien erwachsener behinderter Menschen.